taetigkeiten

Dr. Peter Rädler vertritt vor dem Bundesgerichtshof in Verfahren zugelassener Revisionen, in Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision sowie in Rechtsbeschwerdeverfahren.

Aufgrund der eigenen langjährigen Prozesstätigkeit in erster und zweiter Instanz legen wir Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit den Kollegen, die das Verfahren in der Berufung geführt haben. Insbesondere in Verfahren zugelassener Revisionen tragen spezifische Sach- und Branchenkenntnisse des jeweiligen Instanzanwalts zu der bestmöglichen argumentativen Zielrichtung in dritter Instanz bei. Der Schwerpunkt unserer eigenen Tätigkeit liegt in der revisionsrechtlichen Aufarbeitung des Standpunkts des eigenen Mandanten. Dies umfasst insbesondere die kritische Würdigung der angegriffenen Entscheidung des Berufungsgerichts sowie eine auf den Prozesserfolg orientierte Einbettung des konkreten Streitfalls in die Rechtsprechung des jeweils zuständigen Senats des Bundesgerichtshofs. Sind allerdings für ein Rechtsmittel keine Erfolgschancen erkennbar, raten wir von der Einlegung oder Fortführung eines Rechtsmittels ab.

Streben die Parteien bereits in erster oder zweiter Instanz eine höchstrichterliche Klärung an, steht die Kanzlei auf Wunsch für eine revisionsrechtliche Beratung mit Blick auf ein mögliches Rechtsmittel vor dem Bundesgerichtshof zur Seite.