drpeterraedler


Als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof ist Dr. Peter Rädler im Revisions- und Revisionszulassungsrecht spezialisiert. Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt in den Gebieten des Wirtschaftsrechts. Entsprechend der Verantwortung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof erfolgt die Prozessvertretung allerdings vor weitgehend allen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs.

Bis zu seiner Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof arbeitete Dr. Peter Rädler als Partner und Mitgründer einer im Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Partnerschaftsgesellschaft in Düsseldorf. Neben der Vertragsgestaltung lag der Schwerpunkt seiner Tätigkeiten seit dem Jahr 2001 auf der Prozessführung für mittelständische und internationale Mandanten. Komplexere Streitigkeiten erfolgten zur Durchsetzung von vertraglichen oder deliktischen (Schadenersatz-) Ansprüchen, von wettbewerbs- und kartellrechtlichen Unterlassungs- und Belieferungsansprüchen sowie von Ansprüchen aus Staatshaftung. Besondere Branchenkenntnisse bestehen aus dieser Zeit in der Energie- und Telekommunikationswirtschaft.

Dr. Peter Rädler verbrachte seine Assistenten- und Promotionszeit am Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Bei seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er einzelnen Bereichen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie dem Recht der Europäischen Union verbunden geblieben. Auch in Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gilt ein Augenmerk der Vertretung durch die Kanzlei daher den verfassungs- und unionsrechtlichen Aspekten des deutschen Zivilrechts.